Dieser Tage las ich erneut den 2011 veröffentlichten Aufsatz von Konrad Elmshäuser über einen in Privatbesitz wiederentdeckten, mittelalterlichen Siegelstempel der Landschaft Fehmarn.1 Elmshäuser datiert die Anfertigung des Stempels auf die Jahre vor der Eroberung Fehmarns durch das königlich-dänische Heer Erichs VII., die mit schweren Gewaltexzessen auf der Insel einherging. Der König rechtfertigte sich gegenüber späteren Anschuldigungen in dieser Sache u.a. damit dass die Fehmaraner das ehedem eine Krone zeigende Siegel durch eines mit den Zeichen seiner Gegner, der Herren von Holstein, ersetzt hätten.2 Der Gebrauch eines entsprechenden Landschaftssiegels, in dem das sog. „Nesselblatt“ (doppelt) eingearbeitet ist, läßt sich für das spätere 15. Jahrhundert durchaus nachweisen. Allerdings basieren, wie Elmshäuser ebenfalls feststellt, alle bislang bekannten Darstellungen eben jenes Siegels auf einem Abdruck aus dem Jahr 1472.3 Dass somit ein gutes halbes Jahrhundert Abstand besteht zu der blutigen Eroberung Fehmarns und den Rechtfertigungen König Erichs, könnte man vielleicht problematisieren. In diesem Zusammenhang sei daher auf die Überlieferung eines weiteren, deutlich früher erfolgten Abdrucks hingewiesen. Bereits im Jahr 1428 versahen die Vertreter der Landschaft Fehmarn ein Schreiben an die Stadt Reval mit dem auch 1472 gebrauchten Siegel. Der Abdruck ist gut erhalten und läßt sich in passabler Qualität im Internet bewundern:
http://monasterium.net/mom/EE-TLA/TallinnaMagistraat/TLA.230.1-I.586/charter?q=vemeren
1 Elmshäuser, K.: „Der spätmittelalterliche Siegelstempel der Landschaft Fehmarn: ‚hac ratione terram ipsam desolavimus’“, in: Kasten/Manke/Wurm (Hgg.): Leder ist Brot. Beiträge zur norddeutschen Landes- und Archivgeschichte. Festschrift für Andreas Röpcke. Schwerin 2011, S. 433-447.
2 Vgl. ebd., S. 446f. Zum entsprechende Quellentext siehe SRDM VII, S. 300. Das vom König angesprochene, vormalig von der Landschaft verwendete Kronen-Siegel läßt sich an zwei Urkunden aus den 1340er Jahren nachweisen, wobei es nur in einem Fall tatsächlich erhalten geblieben ist. Vgl. SHUS II, Nr. 167 ; das Siegel abgebildet bei P.B. Grandjean: Slesvigske Købstæders og Herreders Segl indtil 1660 herunder Landskabers Segl, København 1953, S. 13, Tafel 9 c (hier wiedergegeben). Von einem weiteren Abdruck von 1341 weiß man nur durch eine Beschreibung im „Odensebog“, siehe: Diplomatarium Danicum 3. R., Bd. 1, Nr. 184.
3 Vgl. Elmshäuser: Siegelstempel., S. 439f. Ergänzen ließe sich, dass das bei E. Höpner (Fehmarn. Ein freies Bauerntum in wechselvoller Geschichte: Bauerntum. Lübeck 1975, S. 97) ohne Nachweis abgedruckte Siegel aus den Jahrbüchern für die Landeskunde der Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg IX (1867) stammt. Es stammt vom Litographen C.F. Mohr (Kiel) und ist ganz am Anfang des Bandes zu finden.